Vereinsort
Nur Vereine, die mit ihrem Hauptsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar (www.m-r-n.com) angesiedelt sind, konnten sich bewerben.
Interessierte Sportvereine füllten ein Online-Formular aus, welches rund 50 Fragen zum Verein selbst und den angebotenen oder geplanten Sportprojekten umfasste. Eine Bewerbung war bis zum 30.06.2016, 24 Uhr, möglich.
Stimmte das Projekt mit den genannten Kriterien (siehe unten) überein, wurden ausgewählte Vereine ggf. von der Dietmar Hopp Stiftung gGmbH (Dietmar Hopp Stiftung) während der Aktionslaufzeit bis Oktober 2017 zu einer Projektpräsentation eingeladen. Der Verein musste mit dem vorgestellten Projekt überzeugen, dass Seniorinnen und Senioren zu Bewegung animiert werden, dass der Sport gesundheitsfördernd und für die Zielgruppe geeignet ist sowie dass Menschen verschiedener Altersgruppen miteinander Sport machen können. Begünstigte Vereine wurden während der Aktionslaufzeit ca. 4 Wochen vor der Spendenübergabe kontaktiert, um die Übergabe abzustimmen.
Nur Vereine, die mit ihrem Hauptsitz in der Metropolregion Rhein-Neckar (www.m-r-n.com) angesiedelt sind, konnten sich bewerben.
Die sich bewerbenden Vereine mussten nachweislich durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sein. Mit der Bewerbung war der Nachweis der Gemeinnützigkeit einzureichen.
Nach Eingang der Spende stellte der Verein der Dietmar Hopp Stiftung eine Spendenbescheinigung aus. Die Spende musste für das Projekt eingesetzt werden, mit dem sich der Verein beworben hat. Der sich bewerbende Verein war aufgefordert, darzulegen, wie die Spende in Höhe von 20.000 Euro eingesetzt werden soll und auf Anfrage der Dietmar Hopp Stiftung die entsprechende Mittelverwendung nachzuweisen.
Der sich bewerbende Verein erklärte sich einverstanden, im Falle einer Zusage die Spendenübergabe innerhalb des Vereinsgeländes bzw. der Vereinsräumlichkeiten im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung/Feier zu organisieren.
Bei der Spendenübergabe wurden Foto-, Film-, Video- und Audioaufnahmen angefertigt. Eventuell war auch die Presse anwesend. Mit der Teilnahme an der Aktion Sportvereint versicherten die Vereine, dafür Sorge zu tragen – notfalls durch Zutrittskontrolle –, dass bei der Übergabe nur Personen anwesend war, die damit einverstanden waren, zu Werbe-, Presse- und Dokumentationszwecken in Wort, Schrift und Bild zur Veröffentlichung in Print-, Audio-visuellen, Online- und ähnlichen Medien fotografiert, befragt und/oder aufgenommen zu werden und insoweit der Dietmar Hopp Stiftung unentgeltlich ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht am eigenen Bild und den Wortbeiträgen einräumen.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Folgende Eigenschaften wurden von den Vereinen und dem mit den Spendenmitteln umzusetzenden Projekt erfüllt:
Die ausgeübte Sportart musste eine sportartbestimmende, körperliche eigenmotorische Aktivität aufweisen. Im Rahmen der Aktion Sportvereint waren die Sportarten Eishockey, Handball, Fußball und Golf ausgeschlossen. Spiele aller Art, wie Schach, Computer-, Geschicklichkeits- und Kartenspiele, Bastel- und Modelltätigkeiten, Zucht oder Dressur von Tieren sowie Sport mit Handfeuerwaffen waren ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Sportvereine konnten sich mit sowohl bereits bestehenden als auch mit neuen bzw. geplanten Projekten bewerben. Die Dietmar Hopp Stiftung akzeptierte pro Verein eine Bewerbung.
Das Projekt animierte niederschwellig zu Bewegung. Es erreichte die Zielgruppe mit einer persönlichen und kompetenten Betreuung, sprach Seniorinnen und Senioren, Kinder und jugendliche Menschen mit und ohne Behinderung an. Weiterhin nahm das Vorhaben auf die Leistungsfähigkeit der Teilnehmer und das soziale Miteinander Rücksicht. Es wirkte für alle Teilnehmer gesundheitsfördernd und sprach neben der Motorik auch die Sinneswahrnehmung an.
Unter den Sportvereint-Bewerbern wählte die Dietmar Hopp Stiftung nach billigem Ermessen anhand der vorstehend aufgeführten Auswahlkriterien Vereine aus und lud diese jeweils zu einer Projektpräsentation ein, im Rahmen derer sich die Vereine vorstellen und weiter um eine Begünstigung bewerben konnten. Der Verein musste die Dietmar Hopp Stiftung von dem vorgestellten Projekt überzeugen und insbesondere nachweisen, dass Seniorinnen und Senioren zur Bewegung animiert werden, der Sport gesundheitsfördernd und für die Zielgruppe geeignet ist sowie Menschen verschiedener Altersgruppen miteinander Sport treiben können. Nach der Projektpräsentation wählte die Dietmar Hopp Stiftung wiederum nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung der Projektpräsentationen anhand der vorstehend aufgeführten Auswahlkriterien die 20 begünstigten Vereine aus, die jeweils eine Spende in Höhe von 20.000 Euro erhielteb und stimmte die Übergabe mit diesen Vereinen ab.
Die Dietmar Hopp Stiftung prüfte alle vollständigen Bewerbungen und entschied, welche Vereine ggf. zu einer Projektpräsentation eingeladen wurden.
Wenn die Vereine unter den „Top 20“ waren, erhielten sie von der Dietmar Hopp Stiftung ein Zusageschreiben über eine Förderung in Höhe von 20.000 Euro. Mit ihnen zusammen wurde die Übergabe abgestimmt. Zwischen Förderzusage und offizieller Spendenübergabe lagen in der Regel mindestens vier Wochen.
Der erste begünstigte Verein wurde am 20. Oktober 2016 bekanntgegeben. Die Aktion endete mit der letzten Spendenübergabe am 20. Oktober 2017.